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AGB

Hier findest du die aktuellen AGB´s von eyes+more

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der eyes and more Österreich GmbH (im Folgenden "e+m")

Lieferungen, Leistungen und Angebote in Geschäften von e+m erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Abschluss des Geschäfts jeweils gültigen Fassung. Das Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Nebenvereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die vom Kaufvertrag oder diesen AGB abweichen.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Fertigung des Kaufvertrages oder Bestellformulars sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden im jeweiligen Geschäft.Das Bestellen eines individuell für den Kunden anzufertigendes Produkt (z.B: Brille) durch den Kunden im Geschäft kommt einem Vertragsabschluss gleich.


Es gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung der Ware eine. Der Kunde erhält von e+m ein zusätzlich ein Rückgaberecht (Zufriedenheitsgarantie). Der Kunde hat das Recht auf Rückgabe der Ware binnen 90 Tagen nach Erhalt der Ware in dem Geschäft der e+m, indem diesem die Ware übergeben wurde. Nach Rückgabe der Ware erfolgt die Rückerstattung des Kaufpreises auf das vom Kunden gesondert bekannt zu gebende Bankkonto. Eine Barzahlung ist ausdrücklich ausgeschlossen.Im Falle, dass beim Kauf mehrerer Brillen (z.B. Paketpreis) ein Paketpreis, ein Sonderpreis oder ein Rabatt gewährt wurde, wird dem Kunden bei Rückgabe einer oder mehrerer Brillen aus dem Paket, der Kaufpreis rückerstattet, der dem Sonderpreis (inkl Rabatt) für die zurückgegebenen Brillen entspricht.Das Rückgaberecht gilt zudem nicht für beschädigte Ware

Alle von e+m genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Ausschlaggebend ist allein der Preis im schriftlichen Kaufvertrag. Die Darstellung von Produkten und Waren samt Preisen im Internet oder Druckmedien durch e+m oder Dritte stellt kein rechtlich verbindliches Anbot dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.


Im Falle des Kaufes einer oder mehrerer Einstärken- bzw Gleitsichtbrillen ist der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis zu 50% im Voraus zu bezahlen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der e+m als geleistet; e+m akzeptiert (i) Barzahlung und (ii) Zahlung mit EC-Karte.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist e+m berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. e+m ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden ist e+m zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Im Falle des Rücktrittes hat e+m bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatzbetrag in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist e+m von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder unter Setzung einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde unberechtigterweise vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat e+m die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Beteibt der Gläubiger das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen.

Die Verkaufspreise von e+m beinhalten keine Kosten für Zustellung. Im Falle einer Zustellung an den Kunden werden die aufgewendeten Kosten samt angemessenem Regiekostenaufschlag in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist e+m nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Zugleich ist e+m berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


e+m ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 7 Werktage zu überschreiten.Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.Erfolgt die Versendung der Ware durch e+m innerhalb dieser Nachfristsetzung gilt die Leistung als von e+m rechtzeitig erbracht, auch wenn die Ware erst nach Ablauf dieser Frist beim Kunden eintreffen sollte.

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens e+m in Wien.

Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Schadenersatzansprüche in Fällen von leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, wobei dies nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen gilt.Die in § 12 des Produkthaftungsgesetzes genannten Regressforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von e+m verursacht wurde und zumindest grob fahrlässig verschuldet ist.

Alle Waren werden von e+m unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von e+m. Im Falle einer Warenrücknahme ist e+m berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen (zB Gerichtsvollzieher) - auf das Eigentum von e+m hinzuweisen und e+m unverzüglich davon zu benachrichtigen.Im Falle, dass der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer ist, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von e+m erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere weder verkaufen, verpfänden, verschenken oder sonst darüber verfügen. Der Kunde trägt sohin das Risiko für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware.Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde e+m schon mit Kaufvertragsabschluss seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von e+m entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat e+m auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Liste „offenen Posten“ zu vermerken und auf Lieferscheinen, Fakturen und dergleichen, dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen e+m gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in Namen von e+m inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer werden in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits mit Kaufvertragsabschluss an e+m abgetreten.



Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Die Vertragssprache ist Deutsch.


Der Kunde erteilt e+m seine ausdrückliche Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von e+m automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, e+m Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, bis das das Rechtsgeschäft beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Kunden unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, Inkasso, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Rechtsanwalt.Der Kunde erklärt darüber hinaus seine Zustimmung, dass seine im Kaufvertrag mitenthaltenen Daten unter Wahrung des Datenschutzgesetzes im Zusammenhang mit Marketingaktionen verwendet werden und erteilt seine Zustimmung, dass seine von ihm bekanntgegebene E-Mailadresse, sowie seine Handynummer und dergleichen zur Übermittlung von Newslettern/Nachrichten zur Marketingzwecken benutzt wird, wobei der Kunde seine Zustimmung hierüber jederzeit widerrufen kann.